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![]() Es ist an der Zeit: Deutschland braucht dringend eine Wahlreform. Die Dualwahl: einfach gerechter!Die Dualwahl ist ein Wahlverfahren, das einfach und gerechter ist. ![]()
FRAGE: Warum ist die Dualwahl gerechter? Es gibt mindestens drei Gründe, warum die Dualwahl gerechter ist als das bisherige Wahlsystem: 1.) Das politische Lager, welches die meisten Stimmen erhalten hat, wird künftig immer die Regierung stellen. Bisher ist es so, dass das politische Lager, welches in der Summe die meisten Stimmen erhalten hat, nicht zwangsläufig auch die Regierung stellt. Denn falls ein oder zwei potentielle Koalitionspartner an der Sperrhürde scheitern, bleiben alle Stimmen, die für diese Parteien abgegeben wurden, bei der Sitzverteilung unberücksichtigt. Bei der Dualwahl hingegen können die bisher verlorenen Stimmen im Stichwahlgang noch einer Parlamentspartei zugute kommen und werden damit für dasjenige politische Lager wirksam, dem sich die betreffenden Kleinparteienanhänger zugehörig fühlen. 2.) Kleine Parteien werden durch die Sperrklausel künftig nicht mehr doppelt benachteiligt. Bei Bundes- und Landtagswahlen müssen kleine bzw. neue Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, um in das Parlament einzuziehen. Diese Benachteiligung gegenüber großen Parteien wird üblicherweise damit begründet, dass nur mit einer solchen Zugangshürde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden könne. Neben dem Ausschluss von einer parlamentarischen Vertretung leiden kleine und neue Parteien aber im bisherigen Sperrklauselsystem auch darunter, dass viele ihrer Anhänger und Sympathisanten sie nicht wählen, weil sie ihre Stimme nicht "verschenken" möchten. Bei der Dualwahl entfällt zumindest diese zusätzliche Benachteiligung, weil alle Wähler/innen im Hauptwahlgang ungestraft ihre wahren Vorlieben offenbaren können (siehe dazu auch den nächsten Punkt). 3.) Wähler/innen werden künftig nicht mehr bestraft, wenn sie wahrheitsgemäß wählen. Bisher stehen Anhänger/innen von Kleinparteien vor einem Dilemma: Wenn Sie gemäß ihrer wahren Präferenzen wählen, bleibt ihre Stimme bei der Berechnung der Sitze im Parlament unberücksichtigt. Wollen sie hingegen ihre Stimme nicht verschenken, müssen sie sich verbiegen und eine Partei wählen, die sie nicht für die beste halten. Bei der Dualwahl dagegen verschwindet dieser psychologische Druck: Denn indem im Hauptwahlgang zunächst nur ermittelt wird, welche Parteien die Sperrhürde übersprungen haben, werden dort alle Stimmen - egal ob für kleine oder große Parteien - gleicherweise berücksichtigt. In der Stichwahl wiederum haben die Anhänger/innen der Kleinparteien die Möglichkeit, ihre Stimme an eine der Parlamentsparteien zu vergeben. Letzteres führt u.a. dazu, dass die großen Parteien die Anliegen der Kleinparteienanhänger künftig stärker berücksichtigen müssten. FRAGE: Warum ist die Dualwahl einfach? Für die meisten Wähler/innen würde bei der Dualwahl die Stimmabgabe exakt so ablaufen wie bisher. Nur ein kleiner Teil der Wähler/innen hätte eventuell einen Anreiz, eine zusätzliche Stimmverfügung abzugeben. 1.) Wenn Sie eine Partei bevorzugen, die im Parlament vertreten sein wird 2.) Wenn Sie eine kleine Partei bevorzugen und von den Parteien, die Chancen auf einen Einzug ins Parlament hätten, keine für wählbar halten 3.) Wenn Sie eine kleine Partei bevorzugen und gleichzeitig über die Zusammensetzung des Parlaments mitentscheiden möchten Auch die Auszählung in den Wahllokalen bringt keine besonderen Herausforderungen mit sich. Die meisten Stimmzettel müssen - wie bisher auch - nur ein einziges Mal ausgezählt werden; denn wenn die im Hauptwahlgang gewählte Partei die Sperrhürde überwunden hat, zählt diese Stimme ja auch im Stichwahlgang für dieselbe Partei. Nur bei einem kleinen Teil der Stimmzettel (ca. zehn Prozent, vgl. Schaubild) wird eine zweite Auszählungsrunde erforderlich. FRAGE: Und wie schafft man es, dass noch viel mehr Menschen von diesem Wahlsystem erfahren? Toll wäre es natürlich, wenn Sie selbst öffentlich für die Dualwahl eintreten! Wir haben hierfür ein paar Vorschläge gemacht und danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. |
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Kontakt / Impressum: ![]() Dr. Björn Benken Institut für Wahlrechtsreform An der Wabe 5, D-38104 Braunschweig Tel: (+49) 0531-3789500, info@wahlreform.de Datenschutzerklärung |
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